Mal wieder: Firmenwagen

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte zu entscheiden, wie mit Zuzahlungen des Arbeitnehmers zur privaten Nutzung des Firmenwagens umzugehen ist.
Das Ergebnis: derartige Zahlungen an den Arbeitgeber mindern den Sachbezug private Nutzung.
Allerdings kann die Reduzierung des steuerlichen Nutzungsvorteils bestenfalls bis EUR 0,00 erfolgen. Darüber hinausgehende Beträge führen beim Arbeitnehmer nicht zu negativem Arbeitslohn und auch nicht zu Werbungskosten. Da die Revision zugelassen worden ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Wir bleiben dran. Bei aller Vielfalt und Unübersichtlichkeit der Regelungen zum Dauerthema private Kfz-Nutzung haben wir den Durchblick für Sie - wenden Sie sich an uns Ihre Steuerberatung Bernd Streckmann.
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